Kinderrecht auf Eltern gestärkt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) entschied am 03.12.2009, dass die gesetzliche Regelung in Deutschland, wonach uneheliche Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, eine Diskriminierung darstellt. Die Entscheidung verdient in jeder Hinsicht Zustimmung, auch wenn sie insbesondere von den Vätern als Erfolg gefeiert wird und Mütter als Verlierer dargestellt werden. Bei richtiger Betrachtung handelt es sich indes um eine Entscheidung zugunsten der Kinder, deren Rechte damit klar gestärkt werden, denn sie haben Anspruch auf beide Elternteile. Leider wird dieser Aspekt zu oft vergessen, was wohl schon der Begriff Sorgerecht mit sich bringen wird. Die Eltern täten gut daran, sich nicht nur eines Rechtes, sondern insbesondere einer Sorgepflicht bewußt zu sein. Wenn an dieses sensible Thema von dieser Seite herangegangen wird, wird schnell klar, dass es allein um das Kindeswohl geht und diesem sollten sich die Eltern ebenso wie der EuGH verpflichtet fühlen.

BVerfG kippt Videoüberwachung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 11.08.2009 entschieden, dass Videoüberwachungen mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS zum Nachweis von Geschwindigkeitsverstößen mangels gesetzlicher Grundlage wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Absatz 1 i. V. m. Art. 1 Absatz 1 GG) unzulässig sind. In der Praxis hat diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen. Erstaunlich ist dabei allerdings, dass sich die Behörden teilweise offenkundig nicht an die Vorgaben des Gerichts halten und noch immer Bürger mit Vorwürfen konfrontiert werden, die nicht nur auf fehlerhaften, sondern rechtswidrig eingeleiteten Messverfahren fußen. Da die Entscheidung des BVerfG in der Rechtsprechung für erhebliche Verunsicherung gesorgt hat und die Instanzgerichte sehr unterschiedlich damit umgehen, weil insbesondere andere Messverfahren als von der genannten Entscheidung nicht betroffen angesehen werden, empfiehlt sich in jedem Falle, unverzüglich fachlichen Rat einzuholen, sobald man ein Anhörungsschreiben erhält. Auf diese Weise können ggf. Entscheidungen verhindert werden, die nicht selten existenzielle Bedeutung haben (Führerscheinverlust, Fahrverbot etc.), denn nur allzu oft liegen unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Messung massive Verfahrensfehler vor, die ebenfalls eine Einstellung des eingeleiteten Verfahrens gebieten. 

Kostenlose anwaltliche Hilfe für Bedürftige

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Mai 2009 entschieden, daß Bedürftigen, die den Rat eines juristischen Experten benötigen, um sich gegen den Bescheid einer Behörde zur Wehr zu setzen, Beratungshilfe zu gewähren ist, damit sie sich an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens wenden können, der ihnen kostenlosen Rechtsrat erteilt. (BVerfG, Az. 1 BvR 1517/08 - Beschluß vom 11.05.2009)

Beratungshilfe können Bedürftige bei den Amtsgerichten beantragen. Die Hilfe steht allen zu, die über kein oder ein geringes Einkommen verfügen, sie ist also nicht auf Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (sog. Hartz IV) beschränkt, sondern abhängig vom jeweiligen Einkommen und den persönlichen Verhältnissen (insbesondere unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten) zu bewilligen.

 

 

 
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